Das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist ein Vertrauensverhältnis. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihren Beratungspartner bereits jetzt kennenzulernen.
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Thorn ist Gründer der Kanzlei DR. THORN & KOLLEGEN.
Dr. Thorn hat Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert. Nach Abschluß der universitären Ausbildung schloß sich eine mehrjährige Tätigkeit an einem dortigen Lehrstuhl auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter an. Erstes und Zweites Juristisches Staatsexexamen hat Dr. Thorn jeweils mit Prädikat absolviert. Mit seiner Dissertation "Haftungsrisiken der Bank bei der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen am Beispiel des Erwerbermodells", die mit magna cum laude bewertet wurde, begründete Dr. Thorn eine langjährige Beschäftigung mit dem Kapitalanlagerecht und Bankrecht.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Thorn sind Erbrecht und Arbeitsrecht.
Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly wurde an der Ruhruniversität Bochum ausgebildet und hat dort ihr Erstes und Zweites Staatsexamen mit Prädikat absolviert. Im Rahmen eines längeren Auslandsaufenthalts war sie in einer Anwaltskanzlei in San Francisco als juristische Mitarbeiterin tätig. Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly spricht englisch und französisch fließend und verhandlungssicher.
Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly ist freie Mitarbeiterin unserer Kanzlei. Ihre Interessenschwerpunkte sind Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht sowie Erbrecht. Sie betreut in diesen Rechtsgebieten unsere anspruchsvollen Privatklienten.
Daneben ist sie in der Kanzlei im Bereich Forderungseinzug für nationale mittelständische Unternehmen und internationale Gesellschaften, insbesondere aus Osteuropa, außergerichtlich und gerichtlich tätig. Sie betreut nationale und internationale Mandanten.
Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München.