Bedeutenden Umfang im Bereich Arbeitsrecht hat die Betreuung bei Kündigungen. Im Vordergrund steht im Hinblick auf kurze laufende Fristen eine rasche Beratung des Arbeitnehmers. Wir empfehlen ausdrücklich, sofort nach Erhalt einer Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen, damit keine Fristen versäumt werden und Recht verloren gehen. Wird die Kündigung seitens des Arbeitnehmers angegriffen, ist in der Praxis häufig mit einer Abfindung zu rechnen, auch wenn hierauf kein rechtlicher Anspruch besteht.
Unsere Kanzlei führt bei ausgesprochenen Kündigungen auftragsgemäß sofort Verhandlungen mit dem Arbeitgeber mit dem Ziel einer möglichen außergerichtlichen Einigung. Im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen erheben wir unter Beachtung der kurzen Frist Klage vor dem Arbeitsgericht.
Aufhebungsvertrag
Arbeitsverhältnisse sollen nicht selten durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Damit soll eine Kündigung gegen Zahlung einer häufig beachtlichen Abfindung vermieden werden. Allerdings bergen Abfindungsverträge erhebliche rechtliche Schwierigkeiten, die Arbeitnehmern in der Regel nicht geläufig sind und auf die seitens des Arbeitsgebers nicht hingewiesen wird. So wird bei Mißachtung der rechtlichen Vorgaben unter anderem etwa riskiert, daß seitens des Arbeitsamtes Sperrfristen für Leistungen verhängt werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir in diesem Fall dringend, anwaltlichen Rat einzuholen.
Arbeitsvertrag
Unsere Kanzlei entwirft und überprüft Arbeitsverträge für Angestellte und Führungskräfte, insbesondere Geschäftsführer. Dabei gehen wir mit unserem Mandanten die einzelnen Klauseln durch und erläutern deren Sinn und Zweck. Erforderlichenfalls erstellen wir einen Gegenvorschlag.