Im Bereich privater Kapitalanlagen kommt es aufgrund teilweise geänderter Rechtsprechung häufig zur Frage, ob bei einem Scheitern der Kapitalanlage Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen können. Rechtsanwalt Dr. Thorn berät Sie in dem Feld des Schadensersatzes wegen fehlerhafter Anlagevermittlung, -beratung und Vermögensverwaltung.
In solchen Fällen gelingt es nicht selten, eine außergerichtliche Regelung herbeizuführen. Erforderlichenfalls vertritt Dr. Thorn Ihre Interessen auch vor Gericht.
Kreditrecht
Das Bank- und Kreditrecht nimmt für den privaten Rechtsteilnehmer eine wichtige Bedeutung ein, etwa wenn es darum geht, Verhandlungen mit Banken über eine Kreditaufnahme oder -umstrukturierung zu führen. Rechtsanwalt Dr. Thorn berät Sie über die für Ihre Situation geltenden rechtlichen Regelungen und führt für Sie Bankverhandlungen oder begleitet Sie dabei.