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Das müssen Sie wissen
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Klagefrist
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Nach Zugang einer Kündigung haben Sie in der Regel nur 3 Wochen Zeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Damit Sie Ihre Rechte wahren, und die Kündigung nicht wirksam und unangreifbar wird, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
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Ausschlußfrist
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Die Ausschlußfrist ist eine Frist, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist und vorsieht, daß ein subjektives Recht (z.B. ein Anspruch) zur Vermeidung des Ausschlusses geltend gemacht werden muß. Wird die Ausschlußfrist versäumt, bedeutet das, dass das subjektive Recht nach Zeitablauf nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Ausschlußfrist von Amts wegen zu beachten. Damit Sie wegen Versäumung einer Frist keines Anspruchs verlustig gehen, raten wir Ihnen dringend Rechtsrat einzuholen, wenn Sie einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber haben, sich aber unsicher sind, ob Sie tätig werden sollen. Die Einholung von Rechtsrat ist besonders empfehlenswert, weil es verschieden ausgestaltete Ausschlußfristen gibt und diese oftmals übersehen werden.
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Rechtsschutzversicherung
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Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Deckung einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit, soweit Sie diese versichert haben und ein Versicherungsfall vorliegt.
Ein Versicherungsfall liegt im Arbeitsrecht immer dann vor, wenn der Arbeitgeber gegen Rechtspflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat, z. B. wenn er Ihnen unberechtigt eine Kündigung ausgesprochen, eine Abmahnung erteilt, Sie umsetzt etc.
Keine Versicherungsfall liegt hingegen vor, wenn z.B. vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, dieser von einem Rechtsanwalt überprüfen werden soll oder, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen möchten und Sie diesen von einem Rechtsanwalt vorbereiten lassen. Dies ist beides kein Versicherungsfall, da nicht gegen Rechtspflichten verstoßen wurde. Gleichwohl kann es aber sehr empfehlenswert sein, einen Rechtsanwalt vor Abschluss einer Vereinbarung mit der Prüfung zu beauftragen, um damit späteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die gesetzlichen Gebühren. Diese berechnen sich für den Rechtsanwalt aus einem Gegenstandswert. Bei einem Rechtsstreit über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist höchstens der Betrag des für die Dauer eines viertel Jahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend, d.h. der der Abrechung zugrundezulegende Gegenstandswert. Wegen der relativ hohen Gegenstandswerte ist es empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Angelegenheiten abzuschließen.
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