Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Erbrechts. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Testamentserrichtung, die Nachlaßauseinandersetzung und die Vertretung bei Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Zu Beginn eines Mandats analysieren wir zunächst in einem ausführlichen Gespräch Ihre persönliche erbrechtliche Situation und Stellung innerhalb der gesetzlichen Erbfolge und entwickeln hieraus eine Lösung für Ihre Problematik.
Im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen fordern wir Ihren Auskunftsanspruch ein und machen die Ihnen zustehende Forderung außergerichtlich und wenn erforderlich auch gerichtlich geltend.
Häufig führen wir für unsere Mandanten alle Verhandlungen mit Miterben mit dem Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung. Dabei beurteilen wir Ihre erbrechtliche Situation, wozu insbesondere die juristische Überprüfung von vorhandenen Testamenten auf Anfechtbarkeit zählt. Auf Basis der gefundenen Ergebnisse führen wir für Sie alle Verhandlungen mit dem Ziel einer raschen und für Sie kostengünstigen Lösung.
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