Sie sind hier: Startseite  

FORDERUNGSEINZUG
 




DR. THORN & KOLLEGEN Rechtsanwälte

 



 

Wenn Ihr Unternehmen sich nicht selbst mit der Beitreibung von Forderungen befassen will, sollten Sie mit uns sprechen.
Wir werden uns außergerichtlich mit dem Schuldner in Verbindung setzen. Zuvor wird von uns auf Ihren Wunsch analysiert, ob der Schuldner zahlungsfähig ist.
Häufig gelingt es im außergerichtlichen Bereich - unter Berücksichtigung der Geschäftsbeziehung - zu einer Einigung zu gelangen. Anderenfalls wird von uns Ihre Forderung vor Gericht geltend gemacht.


Bankrecht | Kanzleiadresse