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Über uns
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Rechtsanwälte
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Autoren dieser Seiten sind die Münchener Rechtsanwälte: Rechtsanwältin Beatrice von Wallenberg Pachaly und Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Thorn. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn Sie unsere Kanzlei-Website besuchen wollen, klicken Sie bitte hier www.thorn-arbeitsrecht.de
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Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an!

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Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly wurde an der Ruhruniversität Bochum ausgebildet und hat dort ihr Erstes und Zweites Staatsexamen mit Prädikat absolviert. Im Rahmen eines längeren Auslandsaufenthalts war sie in einer Anwaltskanzlei in San Francisco als juristische Mitarbeiterin tätig. Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly spricht englisch und französisch fließend und verhandlungssicher. Sie berät und vertritt seit Jahren Klienten im deutschen Arbeitsrecht, insbesondere im Bereich Kündigungsschutz sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Rechtsanwältin v. Wallenberg Pachaly ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
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RA Dr. jur. Michael Thorn ist Gründer der Kanzlei Dr. Thorn & Kollegen und verfügt über eine langjährige anwaltliche Erfahrung bei der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dr. Thorn hat Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und nach Abschluß der universitären Ausbildung einige Jahre an der Universität München auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. Erstes und Zweites Juristisches Staatsexexamen hat Dr. Thorn jeweils mit Prädikat absolviert. Seine Doktorarbeit wurde mit "magna cum laude" bewertet. Nach dem Zweiten Staatsexamen hat Dr. Thorn in verschiedenen Kanzleien gearbeitet und schließlich 1996 eine eigene Kanzlei eröffnet. Dr. Thorn spricht deutsch und englisch. Er berät und vertritt im deutschen Arbeitsrecht, insbesondere im Dienstrecht, d.h. Vorstände und Geschäftsführer. Dr. Thorn ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München und im Deutschen Anwaltsverein.
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Beratung
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Entwurf, Prüfung, Verhandlung und Abschluß von Arbeitsverträgen, Prozeßführung vor Arbeitsgerichten, insbesondere Einreichung der Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer bzw. Verteidigung gegen Klagen. Für Arbeitgeber anwaltliche Beratung insbesondere zu Kündigungsschutz, Kündigungsfrist, Abmahnung, Versetzung, Umsetzung, Aufhebung und Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzklage, Klagefrist, Wahrung der Ausschlußfrist etc. Das Arbeitsrecht bildet einen Tätigkeitsschwerpunkt der Beratung in unserer Kanzlei durch Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn und Rechtsanwältin Beatrice v. Wallenberg Pachaly. Einen wichtigen Stellenwert hat die Beratung von Arbeitnehmern bei einer drohenden oder bereits erfolgten Kündigung. Besonders wichtig ist dabei, daß der Mandant uns möglichst frühzeitig aufsucht, weil Fristen zu beachten sind (bisweilen müssen sofort nach Erhalt einer Kündigung Maßnahmen eingeleitet werden!). In der heutigen Zeit ist die Verunsicherung groß, weil viele den Verlust ihres Arbeitsplatzes fürchten müssen. In der Praxis erleben wir nicht selten, daß Arbeitnehmer aus Unkenntnis ihre Rechte nicht wahrnehmen. Wir geben Ihnen daher die Möglichkeit, sich kostengünstig rechtzeitig bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, fachkundig beraten zu lassen, damit Sie wissen, was zu tun ist und wie Sie sich zu verhalten haben.
Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, daß eine Beratung nur bei vorheriger Terminsabsprache erfolgen kann:
Tel. 089-380 199 0
Unsere Bürozeiten, zu denen die Anwälte üblicherweise erreichbar sind:
Mo - Do: 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr Fr.: 9 bis 12 Uhr
Daneben stehen wir Ihnen, insbesondere Berufstätigen, nach vorheriger Vereinbarung gerne auch zu einer Beratung am Abend zur Verfügung
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