Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld. Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung für die Urlaubszeit, d.h. der Lohnanspruch der trotz Nichtleistung der Arbeit während des Urlaubs weiter bezahlt wird.
Während Urlaubsgeld eine zusätzlicheVergütung über das Urlaubsentgelt hinaus für die Dauer des Urlaubs darstellt. Der Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nur, wenn eine besonderer Vereinbarung im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Vereinbarung getroffen ist oder auf Grund einer betrieblichen Übung. Der Arbeitgeber kann den Anspruch auf Urlaubsgeld in der Weise in Aussicht stellen, dass er sich jedes Jahr erneut die Entscheidung vorbehält, ob und unter welchen Voraussetzungen dies gezahlt werden soll.